Besprechen nach alter Tradition

Diese Form des geistigen Heilens, auch Raten (von „Rat geben“) Beschreien oder Böten genannt, hat eine sehr alte Tradition. Im Mittelalter gab es in vielen Dörfern eine weise Frau oder eine Hexe, die die Kunst des Besprechens besaß und durch das Aufsagen von Gebeten und Sprüchen Krankheiten heilte. Das Besprechen von Warzen, Schuppenflechte sowie Gürtelrose ist wohl die bekannteste Anwendung dieser Methode. Nicht selten verschwinden die Beschwerden nach wenigen Besprechungen. Besprechen empfiehlt sich insbesondere bei: Warzen, Gürtelrose, Gesichtsrose, Schuppenflechte, Neurodermitis, Wundrosen an Armen, Beinen und Nabel, Nagelpilz, Herpes, Hauterkrankungen, Furunkeln und Geschwüren, Zysten, Myomen Sowie bei: - Akuten und chronischen Schmerzen - Allergien - Arthritis, Rheuma und Gicht - Fieber - Zum Stillen von Blutungen und der Wundheilung - Verbrennungen und Erfrierungen - Phobien Die Sitzung selbst dauert etwa 30 Minuten bis 60 Minuten ( bei großflächigen Beschwerden, wie z. B. Gürtelrose,Schuppenflechte), kann das Besprechen bis zu einer Stunde dauern. Akute Erkrankungen werden an 3 aufeinander folgenden Tagen besprochen. Chronische Beschwerden mindestens 3 x innerhalb von 3 Wochen ( 1x wöchentlich) Haben Sie die Gürtelrose jedoch bereits länger als 3-4 Wochen, oder Schuppenflechte, Warzen oder Neurodermitis o. ä. länger als 3 Monate, können zusätzliche Sitzungen erforderlich sein. Der Heilungsprozess ist bei jedem Menschen unterschiedlich. Einige erfahren einen sofortigen Behandlungserfolg, andere wiederum müssen sich etwas gedulden. Alle Behandlungsmethoden eignen sich auch bestens für Tiere. Die Anwendungen durch mich erfolgen nach bestem Wissen. Ich weise darauf hin, dass ich weder Ärztin noch Heilpraktikerin bin. Selbstverständlich stelle ich keine Diagnosen und gebe keine Heilversprechen oder rate von schulmedizinischen Behandlungen ab. Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 02.03.2004 (AZ 1BUR 784/03) ist geistiges Heilen unter diesen Voraussetzungen erlaubt.
© B.Breyer 2023 Schützenstraße 3b 23465 Reinbek Tel.:0171 1023468
Birgit Breyer

Geistheilerin

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Besprechen nach alter

Tradition

Diese Form des geistigen Heilens, auch Raten (von „Rat geben“) Beschreien oder Böten genannt, hat eine sehr alte Tradition. Im Mittelalter gab es in vielen Dörfern eine weise Frau oder eine Hexe, die die Kunst des Besprechens besaß und durch das Aufsagen von Gebeten und Sprüchen Krankheiten heilte. Das Besprechen von Warzen, Schuppenflechte sowie Gürtelrose ist wohl die bekannteste Anwendung dieser Methode. Nicht selten verschwinden die Beschwerden nach wenigen Besprechungen. Besprechen empfiehlt sich insbesondere bei: Warzen, Gürtelrose, Gesichtsrose, Schuppenflechte, Neurodermitis, Wundrosen an Armen, Beinen und Nabel, Nagelpilz, Herpes, Hauterkrankungen, Furunkeln und Geschwüren, Zysten, Myomen Sowie bei: - Akuten und chronischen Schmerzen - Allergien - Arthritis, Rheuma und Gicht - Fieber - Zum Stillen von Blutungen und der Wundheilung - Verbrennungen und Erfrierungen - Phobien Die Sitzung selbst dauert etwa 30 Minuten bis 60 Minuten ( bei großflächigen Beschwerden, wie z. B. Gürtelrose,Schuppenflechte), kann das Besprechen bis zu einer Stunde dauern. Akute Erkrankungen werden an 3 aufeinander folgenden Tagen besprochen. Chronische Beschwerden mindestens 3 x innerhalb von 3 Wochen ( 1x wöchentlich) Haben Sie die Gürtelrose jedoch bereits länger als 3-4 Wochen, oder Schuppenflechte, Warzen oder Neurodermitis o. ä. länger als 3 Monate, können zusätzliche Sitzungen erforderlich sein. Der Heilungsprozess ist bei jedem Menschen unterschiedlich. Einige erfahren einen sofortigen Behandlungserfolg, andere wiederum müssen sich etwas gedulden. Alle Behandlungsmethoden eignen sich auch bestens für Tiere. Die Anwendungen durch mich erfolgen nach bestem Wissen. Ich weise darauf hin, dass ich weder Ärztin noch Heilpraktikerin bin. Selbstverständlich stelle ich keine Diagnosen und gebe keine Heilversprechen oder rate von schulmedizinischen Behandlungen ab. Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 02.03.2004 (AZ 1BUR 784/03) ist geistiges Heilen unter diesen Voraussetzungen erlaubt.
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Birgit Breyer

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